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Info für Privatpatienten

 

Vor Beginn der Behandlung werden privatversicherte Patienten in Form einer schriftlichen Honorarvereinbarung über meine Privatpreise in Kenntnis gesetzt. Da ich nicht weiß in Welcher Höhe die einzelnen Versicherungen bereit sind Heilmittel zu erstatten, sollte sich jeder Versicherte selbst bei seiner Versicherung darüber informieren und diese vor Behandlungsbeginn mitteilen.

Ansonsten richte ich mich nach den Beihilfefähigen Höchstbeträge (Bund)  Preisliste gemäß Anlage 9 zu § 23 Absatz 1 BBhV

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